Das Offizierskorps

Als Offizierskorps, auch Offizierkorps, wird die Gesamtheit der Offizier, inklusive der Generäle, der Streitkräfte , überhaupt der bewaffneten Macht (Gendarmerie, Grenzpolizei, Schutzpolizei), meist aber einer Teilstreitkraft eines Landes bezeichnet. Auch die Gesamtheit der Offiziere eines Truppenverbands, wie eines Regiments, aber ebenso einer Waffengattung heißt Offizierkorps.

Der Begriff unterstreicht die besondere Stellung der Offiziere gegenüber anderen Gruppen innerhalb der Eliten von Staat und Gesellschaft als Träger gemeinsamer politischer Grundsätze und persönlicher Lebensvorstellungen. Dies manifestiert sich im Korpsgeist als Folge einer einheitlichen Heranbildung und oft ebenfalls gemeinsamer sozialer Herkunft. 

Quelle: Wikipedia


Dem Offizierskorps gehören alle Position an, welche in der Satzung $7 aufgeführt sind, sowie alle Offiziere, welche in dieser Aufzählung keine Funktion besetzen.


(Auszug aus der Satzung)


§ 7 - Der Vorstand


1. Der geschäftsführende und vertretungsberechtigte Vorstand des Vereins (nachfolgend geschäftsführender Vorstand) gem. § 26 BGB besteht aus

a) dem Präsidenten

b) dem Oberst

c) dem Vorsitzenden

d) dem Schatzmeister

e) dem Schriftführer


2. Der erweiterte Vorstand besteht neben den unter Ziff. 1) genannten Personen aus


a) dem Stellvertreter des Oberst

b) dem 2. Vorsitzenden

c) dem stellvertretenden Schatzmeister

d) dem stellvertretenden Schriftführer

e) den Ehrenvorstandsmitgliedern

f) dem Seniorenbeauftragten

g) dem Bataillonskommandeur


h) dem Leiter der Schießgruppe

i) dem Leiter der Ehrengarde

j) der Leiterin der Damengarde

k) dem Leiter der Jungschützen

l) dem Vertreter des Offizierskorps


(Auszug Ende)


Das amtierende Königspaar und die Königsoffiziere werden aus organisatorischen Gründen zu den Versammlungen des erweiterten Vorstandes eingeladen.